Bündnis inklusives Gesundheitswesen: Aktionsplan für inklusives Gesundheitswesen an UN-Behindertenrechtskonvention ausrichten

Derzeit wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein erster Entwurf des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet, nachdem die Sammlung von Vorschlägen und die Fachgespräche abgeschlossen sind. In dieser sensiblen Phase appelliert das „Bündnis inklusives Gesundheitswesen“ an die Verantwortlichen im BMG, den Aktionsplan an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten und erinnert an einige Basiskonzepte der UN-Behindertenrechtskonvention. „Alle Vorschläge und Maßnahmen sind im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention beziehungsweise dieser Basiskonzepte zu prüfen und zu bewerten“, erläutert H.-Günter Heiden, Koordinator des Bündnisses. Bei den genannten Konzepten handelt es sich um Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen.

Gleichzeitig nennt das Bündnis inklusives Gesundheitswesen fünf Big Points, also Maßnahmen, die unbedingt noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen sind. Dazu gehören ein Schutz vor Diskriminierung bei Gesundheitsleistungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); ein verbindlicher Einstieg in die Barrierefreiheit von Arztpraxen; eine verbesserte Regelversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen in Krankenhäusern; optimierte Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus sowie beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. 

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