Altenhilfe: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des § 71 SGB XII
Die Gruppe der älteren Menschen wächst. Mehr als jede*r Vierte in Deutschland ist aktuell 60 Jahre und älter. 2035 wird jede*r Vierte im Rentenalter sein. Aktuellen Prognosen zufolge wird ab 2040 die Zahl der Menschen ab 80 Jahren und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf stark ansteigen. Es gilt einerseits in der wachsenden Zahl älterer Menschen und der Ausdehnung der Lebensphase eine Chance zu sehen, vom Erfahrungswissen der älteren Menschen zu profitieren und das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen als Ressource und Beitrag für die Gesellschaft anzunehmen. Andererseits gilt es zu beachten, dass die insbesondere mit dem hohen Alter verbundene Vulnerabilität Unterstützungsbedarfe auslösen kann, denen präventiv, aber auch intervenierend begegnet werden sollte. Damit sind ältere Menschen sowohl als Sorgeleistende als auch zu Umsorgende zu verstehen. Zusätzlich differenziert sich die Gruppe der älteren Menschen weiter aus und führt zu veränderten Lebenslagen wie z.B.
- zunehmende Altersarmut
- Singularisierung und eine wachsende Zahl von Menschen, die in Einsamkeit leben
- eine steigende Zahl älterer Menschen mit Migrationserfahrungen
- zunehmende Zahlen älterer Menschen mit Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit
Nicht zuletzt stellen die Auswirkungen des Klimawandels, die zunehmende Digitalisierung und Technisierung neue Anforderungen an und Potenziale für ein gutes Leben im Alter dar. Angesichts dieser Herausforderungen und um die Bedingungen guten Lebens für ältere Menschen zu gewährleisten, sieht der Deutsche Verein in der Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Dies schließt Strukturen, Leistungen und Angebote für die Versorgung, Prävention und Teilhabe ein. Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken.