Keine Gesundheitskioske mehr: Eine verpasste Chance, Gesundheit und Soziales zusammenzubringen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13. April 2024 den aktuellsten Referentenentwurf zu dem Gesetz zur Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) veröffentlicht. Von den vielversprechenden Impulsen einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und Gesundheitsversorgung – wie sie mit den Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen angedacht waren – ist nichts übriggeblieben. Dabei hatten sie das Potential zu mehr gesundheitlicher Chancengleichheit beizutragen und Gesundheit mehrdimensional, nämlich bio-psycho-sozial, zu fördern.
Die gesundheitliche Versorgung und Behandlung darf sich nicht nur auf rein medizinische Anliegen beschränken. Sie muss auch psychosoziale Belange in den Blick nehmen, die bekanntermaßen mit medizinischen Gesundheitsproblemen und mit dem Gesundheitszustand zusammenhängen.

Die DVSG und die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) haben heute in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht, dass die Beratung zu Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention, Alltagsbewältigung, Rehabilitations- und Teilhabebedarfen, zur sozialen Sicherung und zur Leistungserschließung durch ein multiprofessionelles Team etablierter Bestandteil einer zukunftsfähigen Versorgung sein sollte. Die beabsichtigte Stärkung der Beratung durch Krankenkassen kann ein erster sinnvoller Schritt sein, sofern diese multiprofessionell durch geeignete Fachkräfte erfolgt. Darüber hinaus sind weitere Möglichkeiten und Handlungsspielräume zu schaffen, insbesondere zur Sicherstellung der psychosozialen Beratung und Versorgung in der Kommune (z. B. Soziale Arbeit in integrierten Versorgungszentren, Medizinischen Versorgungszentren oder Hausarztpraxen).

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels erfordert eine patient*innenorientierte Gesundheitsversorgung die gute Vernetzung aller Akteur*innen im Sozialraum. Auf diese Weise können bestehende Angebote bedarfsgerecht verknüpft und erweitert werden. Waren in der ursprünglichen Fassung des Versorgungsgesetzes Impulse für eine stärkere Vernetzung zur Qualitätsverbesserung in der Versorgung in der Region vorhanden, fehlen diese Anreize nun völlig. Damit werden erkannte Versorgungs- und Beratungslücken weiterhin nicht geschlossen. Die gemeinsame Verantwortungsübernahme von Kommune und Gesetzliche Krankenversicherungen, beispielsweise durch eine Mischfinanzierung von Leistungen wie der psychosozialen Beratung in der Kommune, ist dringend erforderlich, um die vielfältigen Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen zu bewältigen.

Download der gemeinsamen Erklärung von DVSG und DGSMP