Leistungen des SGB II und SGB XII - Update: Bürgergeldgesetz

14. Mai 2024 - eintägig
Online
Online-Seminar

Die Veranstaltung ist leider ausgebucht! Am 5. September 2024findet die Veranstaltung erneut statt.

Menschen hinsichtlich ihrer sozialrechtlichen Ansprüche kompetent zu beraten und zu unterstützen, ist ein wesentlicher Auftrag Sozialer Arbeit im Gesundheitswesen. In den letzten Jahren gab es zahlreiche relevante Gesetzesnovellen. Zuletzt hat das Bürgergeldgesetz zu einer Reihe von Änderungen im System der sozialen Sicherung geführt, die zum Januar 2023 in Kraft getreten sind. Im Rahmen der Fortbildung werden die wesentlichen Neuerungen vorgestellt und deren Bedeutung erläutert.

Der Spezialist für Sozialrecht, Frank Jäger von Tacheles Wuppertal, wird in diesem Seminar einen aktuellen Überblick der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII geben sowie über deren Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen informieren. Unter anderem wird geklärt, welche Leistungen vorrangig sind, wie sich SGB II und SGB XII von einander abgrenzen und wie der Krankenversicherungsschutz während des Leistungsbezuges geregelt ist.  

Im Nachmittagsteil werden dann ausgewählte Leistungen und ihre Durchsetzung anhand von Beispielen verdeutlicht. 

Mit diesem Seminar werden fundierte und aktuelle Kenntnisse der genannten Rechtsgrundlagen vermitteln. Die Fortbildung richtet sich an alle Kolleg*innen, die ihr sozialrechtliches Wissen erneuern, ergänzen oder überprüfen wollen.

Fachkräfte der Sozialen Arbeit (Abschluss Diplom, Bachelor oder Master)

130 Euro (DVSG-Mitglieder) *
230 Euro (Nichtmitglieder)
*Bei korporativen Mitgliedern gilt der ermäßigte Beitrag für eine/n Vertreter/in.

Stornierungsbedingungen

Eine schriftliche Stornierung ist jederzeit, jedoch spätestens bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei fristgerechten Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.
Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, wird die volle Seminargebühr erhoben. Bei Verhinderung kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Diese Regelung gilt pro Veranstaltung und Person und unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung sowie von der Ursache der Verhinderung.

9:00 - 17:15 Uhr (ab 8:30 Uhr besteht die Möglichkeit, einen Technikcheck vorzunehmen)