Fachtagung reformiertes Betreuungsrecht
Tagung der Hochschule Kempten in Kooperation mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) sowie der DVSG
Das Betreuungsrecht, das 1992 für Erwachsene das Vormundschaftsrecht abgelöst hat, ist in die Jahre gekommen. Mit dem »Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts« wurde es zum 1. Januar 2023 auf den neuesten Stand gebracht, indem vor allem das Selbstbestimmungsrecht von Betreuten – und davon gibt es mehr als eine Million – gestärkt und das Rechtsgebiet insgesamt neu strukturiert wurde. Ein weiteres Ziel der Reform ist die Verbesserung der Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die Reform wirkt sich außer auf die Betreuten selbst auf alle im Betreuungsrecht Engagierten aus, seien es ehrenamtliche Betreuer, Vereins- oder Berufsbetreuer, Betreuungsrichterinnen und -richter, in Betreuungsbehörden Tätige oder Beraterinnen und Berater, deren »Gegenüber« vom Betreuungsrecht betroffen ist.