Stellungnahmen und Positionen

Die DVSG bezieht Stellung zu verschiedenen Sachverhalten der Gesundheits- und Sozialpolitik. Dies können aktuelle gesetzliche Neuerungen rund um die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und im Zusammenhang mit Auswirkungen auf verschiedene Adressat*innengruppen sein.

2024

Die DVSG begrüßt die im Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz geplante Angleichung des rechtlichen Entscheidungs- und Handlungsspielraums von Pflegefachpersonen an deren vorhandene pflegefachliche Kompetenz. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erscheint es zielführend, kompetenzbezogen den vorhandenen Professionen mehr eigenverantwortliches Handeln im der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Die DVSG widerspricht aber in aller Deutlichkeit der Forderung des Deutschen Pflegerats, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI künftig nur noch Pflegefachpersonen vorzubehalten Ein solches, rein berufspolitisch motiviertes Ansinnen schadet der interprofessionellen Zusammenarbeit und verwehrt pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine multidimensionale Unterstützung. Die Forderung widerspricht dem Ziel, den Pool an fachkompetenten Personen in der Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu erweitern.

Die DVSG fordert daher bei einer Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachkräften sicherzustellen, dass die Kompetenzen weiterer Berufsgruppen - beispielsweise die der Sozialen Arbeit - nicht beschnitten werden. Vielmehr sind etwaige Schnittstellen sowie relevante Versorgungsprozesse systematisch multiprofessionell auszugestalten.

Download der Stellungnahme (April 2024)

Die Schnittstellen der Behandlung nach den Vorschriften des SGB V weisen zu den Lebensbereichen Arbeit, Beschäftigung und Bildung gravierende Handlungsbedarfe auf. Um nachhaltig die Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung zu sichern, ist eine multidimensionale Perspektive auf die Situation von psychisch erkrankten Menschen notwendig. Diese beinhaltet die Unterstützung bei der Anpassung an die Gegebenheiten des ersten Arbeitsmarktes ebenso, wie die Bereitstellung individueller und bedarfsgerechter Hilfen.

Die DVSG fordert deshalb, dass in der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen die sozialen Determinanten von Gesundheit gleichwertig und aktiv avisiert werden. Die Sicherstellung von Teilhabe ist stringent als Behandlungsziel zu verfolgen. Dafür bedarf es einer sektoren- und systemübergreifenden Beratung, Begleitung und Unterstützung, die an den vielfältigen Schnittstellen zwischen der Behandlung gem. SGB V und der Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung fließende Übergänge schafft und auf diese Weise eine bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung sicherstellt. Hierfür ist die Expertise von Fachkräften der Sozialen Arbeit regelhaft einzubeziehen. Die ambulante Soziotherapie gem. § 37a SGB V könnte entsprechend im Sinne bereits bestehender klinisch-sozialarbeiterischer Interventionen ausgestaltet und gestärkt werden. Zusätzlich sollte eine (behandlungsbegleitende) ambulante psychosoziale Beratung systemunabhängig/-übergreifend fester Bestandteil der Versorgung psychisch erkrankter Menschen sein.

Für die umfassende Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung für psychisch erkrankte Personen und Personen mit psychiatrischer Komorbidität sind Art. 27 UN-BRK sowie die Bedarfsorientierung des BTHG konsequent umzusetzen. Die DVSG unterbreitet in ihrer Stellungnahme konkrete Vorschläge, was dafür notwendig ist.

Download der Stellungnahme (März 2024)

Die DVSG hat in ihrer Stellungnahme zum zweiten Themenfeld bei der Fortführung des Psychiatriedialogs zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen zum Themenkomplex „Teilhabe an Gesundheit – Medizinische Rehabilitation und Prävention“ verschiedene Aspekte und Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Versorgungsqualität benannt. Insbesondere betont sie die Notwendigkeit für eine bessere personenzentrierte Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen, die Erforderlichkeit von niedrigschwelliger Sozialberatung mit Gesundheitsbezug, die Berücksichtigung von Beziehungskontinuität über unterschiedliche Versorgungsformen hinweg sowie eine stärkere Verzahnung der berufsgruppen-, sozialgesetzbuchübergreifenden Leistungen und Akteur*innen. Auch die Schaffung von Anreizen für die Anwendung und Ausgestaltung von bereits bestehenden lebensweltorientierten Leistungen zur Prävention, Gesundheitsförderung, Beratung, Begleitung, Therapie und Rehabilitation sollten darüber hinaus geschaffen werden.

Download der Stellungnahme (Januar 2024)

2023

Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein immer noch nicht erreichtes Ziel des deutschen Gesundheitswesens. Die DVSG und die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention sehen die geplanten Gesundheitskioske, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen als einen erfolgversprechenden Beitrag zur Gestaltung chancengerechter, gesunder Lebenswelten. Sie begrüßen sehr, dass im Aufgabenprofil der Gesundheitskioske der Fokus verstärkt auf Beratung, Prävention und Gesundheitsförderung gelegt wird. Um dieses Aufgabenportfolio in gebotener Qualität auszugestalten, gibt es einige Aspekte, die aus Sicht der DVSG im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten.

Download der Stellungnahme der DGSMP und DVSG (12.12.2023)
Download der DVSG-Positionierung (06.12.2023)

Die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erachten die seit mehr als zwanzig Jahren bewährte Versorgung somatisch kranker Patienten im Akutkrankenhaus mit psychosozialen, neuropsychologischen, psychotherapeutischen und Künstlerischen Therapien für unverzichtbar. 

Mit der Resulution fordern die beteiligten Verbände (u. a. die DVSG) die entsprechenden Leistungen in den Vorhaltebudgets und Leistungsgruppen nach dem Krankenhausreformgesetz abzubilden und die Vorhaltung der Leistungen zu sichern.

Download der Resolution (September 2023)

Jedes Jahr sind in Deutschland 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Psychische Belastungen nehmen zu und damit steigt der Bedarf für die Inanspruchnahme des Versorgungssystems. Die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) sieht ab 2024 Strafzahlungen vor, wenn Krankenhäuser die Personalmindestvorgaben nicht erfüllen. Dies ist der Anlass für mehrere Verbände, sich mit einem Positionspapier an die Politik und Entscheidungsträger*innen zu wenden. Auch die DVSG hat das Positionspapier mitgezeichnet und -verfasst. Denn aus Sicht der unterzeichnenden Verbände sind diese Sanktionen unverhältnismäßig hoch und unsachgerecht und gefährden damit die Aufrechterhaltung der psychiatrischen Versorgung. In dem Positionspapier werden Forderungen zur Weiterentwicklung und Umgestaltung der Versorgungslandschaft benannt. 

Download des Positionspapiers (Juni 2023)

Der Gesetzgeber plant laut Koalitionsvertrag das Angebot an Gesundheitslots*innen im ländlichen Raum auszubauen und erfolgreich geförderte Projekte für Patient*innenlots*innen zu verstetigen. Grundsätzlich begrüßt die DVSG die angedachte Verankerung und Verstetigung entsprechender Modelle einer sektorenüber-greifenden Lösung. Jedoch ist aktuell die Begrifflichkeit Lotse bzw. Lotsin nicht einheitlich gewählt, die Konzepte sehen vielmehr unterschiedliche Ausgestaltungen vor. Dies birgt die Gefahr der Fragmentie-rung und Unübersichtlichkeit. Sortierung, Präzisierung und Bewertung ist erforderlich, um Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Die DVSG stellt  unter anderem in ihrer Positionierung klar, dass es sich bei Patient*innen- und Gesundheitslots*innen um eine bereits bestehende Funktion bzw. Tätigkeit handelt und nicht um ein neues Berufsbild. Insbesondere mit der Sozialen Arbeit sind die geforderten Lots*innen längst vorhanden. Mit ihren umfassenden Kenntnissen der relevanten Rechtsgebiete und der Versorgungsstrukturen verfügt die Soziale Arbeit über eine hohe Beratungs- und Navigationskompetenz und kann gezielt die bedarfsorientierte Inanspruchnahme passgenauer Leistungen initiieren und steuern. Sie informieren über Leistungen und Akteur*innen im Gesundheits- und Sozialwesen, schaffen Orientierung und sorgen für den notwendigen Überblick im komplexen Versorgungssystem. Darüber hinaus unterstützen sie regelhaft bei der Leistungserschließung, Antragstellung und bei Widerspruchsverfahren.

Download der Positionierung (April 2023)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zusammen mit der Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit im Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) das Diskussionspapier „Auf dem Weg zu einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ entwickelt und zu Stellungnahmen dazu aufgerufen.

Die DVSG hat in ihrer Stellungnahme die Initiative und die breit angelegte Partizipationsmöglichkeit für Akteur*innen im Strategieprozess gegen Einsamkeit begrüßt. Das grundsätzliche Ziel des Strategieprozesses, Wissen zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und Erkenntnisse einfließen zu lassen wird uneingeschränkt geteilt und befürwortet. Gleichsam ist aus Sicht der DVSG die Wirksamkeit der Maßnahmen insofern zu erhöhen, dass durch Gesundheitsförderung, Empowerment und Förderung der sozialen Teilhabe in allen Lebensphasen bedarfs- und personenzentriert die Möglichkeit der Zusammenkunft und niedrigschwelliger Beratung stärker gefördert wird. Der sektoren- und ressortübergreifende Ansatz ist vielversprechend und sollte mit Maßnahmen zur Existenzsicherung und Strategien zur Armutsvermeidung stärker verknüpft werden. Darüber hinaus sollte der Verpflichtungscharakter u. a. der kommunalen Planungsinstrumente gestärkt werden. Mit dem Strategieprozess zum Thema Einsamkeit besteht die Chance, notwendige Verbindungen zwischen Systemen und Rechtsgebieten des Sozial- und Gesundheitswesens herzustellen.

Download der Positionierung (März 2023)

Das Bundesministerium hat am 20.02.2023 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vorgelegt. Damit sollen Anpassungen in der Pflegeversicherung mit dem Ziel der Verbesserung der Situation in der Pflege vorgenommen werden. Insbesondere sollen die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie anderen Pflegepersonen entlastet, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende weiter verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden. Die DVSG hat das Vorhaben im wesentlichen begrüßt, kann aber in dem Entwurf nicht erkennen, dass damit angemessene Lösungen der demographischen Herausforderungen und eine Sicherstellung der Pflege geleistet wird. Im einzelnen fordert die DVSG unter anderem, dass auch für Pflegegrad 1 Kurzzeit- und Verhinderungspflegeleistungen ermöglicht werden sollten. Weiterhin deckt die vorgesehene Erhöhung der Beträge z. B. für Kurz- und Verhinderungspflege die für die Pflege notwendigen Kosten nicht ab. Es bedarf daher einer deutlichen Anpassung der dafür vorgesehenen Pauschalen.

Download der Stellungnahme zum Referentenentwurf (März 2023) 

2022

Die Gesundheit der Menschen zu stärken und zu erhalten braucht verlässliche, niederschwellige und an den Bedarfen der Menschen orientierte Strukturen sowie verbindende und sektorenübergreifend ausgerichtete Rahmenbedingungen. Politik ist gefragt, um notwendige durchgreifende Reformschritte für einen Ausbau und die erforderliche Verbindung von medizinischen, psychosozialen und therapeutischen Gesundheitsleistungen zu initiieren. Gerade die derzeitigen Krisen zeigen deutlich, dass zwingend auch soziale Determinanten stärker als bisher in den Blick zu nehmen sind. 

Die DVSG begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbauch vorgestellte Gesetzesinitiative zur Einführung von Gesundheitskiosken in sozial benachteiligten Gebieten. Aus Sicht der DVSG können Gesundheitskioske mit ihrem niedrigschwelligen Beratungsangebot dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheit aufgrund sozialer Ungleichheit zu verringern. Das Konzept der Gesundheitskioske ermöglicht die längst überfällige Neuausrichtung des Gesundheitswesens, das sich abkehrt von einem rein biologischen Gesundheitsverständnis hin zu einem bio-psycho-sozialen Gesundheitsmodell entsprechend der Definition der WHO. Gesundheitskioske eröffnen Chancen für eine systematische bio-psycho-sozial ausgerichtete, lebensweltorientierte Versorgung und Beratung. Zudem können bestehende Angebote des Gesundheits- und Sozialwesens verknüpft und weiterentwickelt werden. Dadurch erst werden Doppelstrukturen vermieden, Lücken in der sektorenübergreifenden Versorgung geschlossen, Zugänge zu Leistungen verbessert und Synergieeffekte erzielt.

Die in dieser Idee zur Weiterentwicklung enthaltenen Potentiale kommen jedoch aus Sicht der DVSG mit den vorgestellten Eckpunkten nicht zur notwendigen vollen Entfaltung. Die DVSG schlägt daher in ihrer Stellungnahme konkrete Änderungen für die Konzeption und den entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Download der Stellungnahme (Oktober 2022)

Die Grundlage für die Inanspruchnahme und die Gewährung von soziotherapeutischen Leistungen ist im § 37a SGB V für einen definierten Personenkreis festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Soziotherapie-Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Soziotherapie-Richtlinie/ST-RL) zum 22. Januar 2015 neu gefasst. Die aktualisierte Fassung trat am 15. April 2015 in Kraft und regelt die Voraussetzungen, die Art und den Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.

Aus verschiedenen Bundesländern werden regelhaft Probleme bei der Bewilligung von soziotherapeutischen Leistungen berichtet bei einer gleichzeitigen Gewährung von Soziotherapie sowie von Komplexleistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen. Durch die Verwehrung der Soziotherapie können massive Folgeprobleme für die schwer psychisch erkrankten Menschen auftreten, wie z. B. Verwahrlosung, Vereinsamung, Häufung von akuten Episoden, wiederholte stationäre Behandlung im Krankenhaus, Selbst- oder Fremdgefährdung. Zudem werden Chancen zur Selbstbestimmung, Teilhabeverwirklichung und die Erforderlichkeit für medizinische Behandlung im interdisziplinären Setting der Psychiatrischen Institutsambulanz vorenthalten. Die Häufung von Ablehnungen der soziotherapeutischen Leistungen bei ähnlicher Fallkonstellation sind der Anlass für die gemeinsame Stellungnahme der DVSG und des Berufsverbandes der Soziotherapeut*innen. In ihrer Positionierung wenden Sie sich an Entscheidungsträger*innen und formulieren die Forderung, die Hilfegewährung der Soziotherapie als Regelleistung bei Vorliegen der Voraussetzungen sicherzustellen, auch für Personen, die in der Psychiatrischen Institutsambulanz angebunden sind. Denn die medizinische Behandlung in Psychiatrischen Institutsambulanzen durch unterschiedliche Einzel- und Gruppenangebote sind von der ambulanten aufsuchenden Soziotherapie abzugrenzen bzw. mit dieser kombinierbar. Die ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V fokussiert die Motivation und Kompetenzförderung von Klient*innen, die dem medizinisch-psychiatrischen Hilfesystem und damit auch den Psychiatrischen Institutsambulanzen entgleiten und kann dafür sorgen, dass die dort angebotenen spezifischen therapeutischen Angebote in Anspruch genommen werden können.

Dowload der Positionierung (Oktober 2022)

Die Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik braucht weitere Anpassungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch in der aktuellen Version der Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) den Auftrag des Gesetzgebers, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festzulegen, nicht erreicht. Diese Auffassung vertreten unter anderem die drei Verbände, die DVSG (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.), der DVE (Deutscher Verband Ergotherapie) sowie die  BAG KT (Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien). In der gemeinsamen Stellungnahme wird benannt, dass statt einer zeitgemäßen Weiterentwicklung  lediglich Mindestbesetzungen für das Personal in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie aus den 90er Jahren nahezu unverändert fortgeschrieben worden seien. Diese Mindestbesetzungsangaben seien jedoch in keiner Weise an der notwendigen Versorgungsqualität orientiert. Dadurch werde die fachliche Entwicklung und die Veränderungen der letzten Jahrzehnte nicht aufgegriffen. Dies führt zu einer Gefährdung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mit den vorgegebenen Zeitwerten könne keine ausreichende Behandlung gewährleistet werden. Es müssen deshalb dringend gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um tatsächlich die erforderliche Qualität der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung sicherzustellen.

Download der Stellungnahme (Oktober 2022)

Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Versorgungsmanagement im Sozialgesetzbuch (SGB) V hat das Entlassmanagement für eine passgenaue Versorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit dem Entlassmanagement wird der Übergang in die Anschlussversorgung in einem geplanten und strukturierten Prozess unterstützt. Auf diese Weise soll die Weiterversorgung sichergestellt, Versorgungslücken vermieden und Patient*innen und ihre Bezugspersonen auf die individuelle Entlass-Situation und damit einhergehende Herausforderungen vorbereitet werden. Das Entlassmanagement wird als interdisziplinäre und multiprofessionelle Aufgabe verstanden. 

In dem nun vorliegenden 2., vollständig überarbeiteten und aktualisierten Positionspapier finden sich aktuelle rechtliche Grundlagen, fachliche Gesichtspunkte und Empfehlungen für das Entlassmanagement durch Soziale Arbeit. Neben dem rechtlichen Rahmen im SGB V und den Vorgaben der Rahmenverträge Entlassmanagement für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, werden die Anforderungen an ein multiprofessionelles Entlassmanagement dargestellt. Aus der Perspektive der Sozialen Arbeit wird das Entlassmanagement als ein Bereich in ihrem Aufgabenportfolio skizziert und die Besonderheiten der Sozialen Arbeit im Prozess des Entlassmanagement beschrieben. Schließlich werden Qualitätsstandards für das Entlassmanagement in der Sozialen Arbeit umfassend dargestellt. Damit dient das Positionspapier als Orientierung für Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die im Entlassmanagement tätig sind.

Download des Positionspapier(Mai 2022)

2021

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten die Rehabilitationsrichtlinie anzupassen. Auf dieser Grundlage hat der G-BA am 16.12.2021 beschlossen, das Verfahren für die Beantragung und Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen zu vereinfachen. Mit der Anpassung entfällt nach Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Juli 2022 bei bestimmten Krankheitsbildern eine Vorab-Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit für eine Anschlussrehabilitation durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Die DVSG begrüßt es, dass das eine Verfahrensvereinfachung für Anschlussrehabilitationen im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen angestrebt wird. Allerdings wurde mit der aktuellen Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie das Direkteinweisungsverfahren nicht für alle in Frage kommenden medizinischen Voraussetzungen aus dem AHB-Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zugelassen. Damit wurde die Chance leider nicht genutzt, das vom Gesetzgeber beabsichtigte trägerübergreifende Verfahren umfassend umzusetzen und einen nahtlosen und zügigen Beginn der Rehabilitation für alle geeigneten Indikationen zu schaffen.

Download der Stellungnahme (Dezember 2021)

Die DVSG begrüßt die Einführung der Übergangspflege durch den neuen §39e SGB V. Der Gesetzgeber hat damit die bestehenden Versorgungsdefizite in der Nachsorge erkannt und schafft mit der Übergangspflege eine vorübergehende Entlastung. Patient*innen können im Rahmen der Übergangspflege nach Ende ihrer Kranken-behandlung bis zu 10 Tage länger im Krankenhaus versorgt werden, wenn ihre erforderliche Anschlussversorgung aufgrund einer besonders schwierigen oder komplexen (Nach-)Versorgungssituation nicht rechtzeitig zum geplanten Entlasstermin organisiert werden kann. Dies überbrückt die Zeit, bis die notwendige Anschlussversorgung gewährleistet ist. Die Übergangspflege löst jedoch nicht das Problem der grundsätzlich schwierigen nachstationären Versorgungslage, insbesondere aufgrund fehlender Kapazitäten bei Anschlussversorgern.

Download der Stellungnahme (Dezember 2021)

Im Zuge der Corona-Pandemie, den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und der vorübergehend eingeführten Verpflichtung zum Homeoffice wurde die Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das häusliche Umfeld auch für Sozialarbeiter*innen relevant. Dieser Schritt erforderte ein hohes Maß an Flexibilität und Umstellung: von Arbeitgeber*innen ebenso wie von Mitarbeiter*innen und ihren Familien, aber auch von ratsuchenden Menschen, Patient*innen und ihren Angehörigen. Es wurden vielfach praktikable - vor allem digitale - Lösungen gefunden, die die Erreichbarkeit und Durchführung von Leistungen Sozialer Arbeit ermöglichten.

Erste Studien zeigen, dass auch nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen weiterhin rund ein Drittel der Sozialarbeiter*innen zumindest ab und zu im Homeoffice arbeitet (vgl. Meyer und Alsago 2021) bzw. die Option zum Homeoffice beibehalten möchte (vgl. DVSG 2021). Zudem bleibt das Homeoffice als Maßnahme zur Vermeidung betrieblicher Personenkontakte Bestandteil der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und muss bei der Erstellung und Anpassung von betrieblichen Hygieneplä-nen von Arbeitgeber*innen berücksichtigt werden (vgl. BMAS 2021). Im November 2021 wurden Arbeitgeber*innen mit § 28b Absatz 4 Infektionsschutzgesetz erneut verpflichtet, Beschäftigten im Fall von Büroarbeit Homeoffice anzubieten (befristet bis 19. März 2022).

Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) greift diese Entwicklungen auf und gibt aus fachlicher Sicht Hinweise für die Gestaltung der (Sozialen) Arbeit im Homeoffice.

Download des Positionspapiers (Dezember 2021)

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, im Zuge der Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege im SGB V bis zum 31.Oktober 2021 eine Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) zu erarbeiten. Die DVSG hat als stellungnahmeberechtigte Organisation in ihrer schriftlichen Stellungnahme eine stärkere Berücksichtigung der Interessen und Perspektiven der betreffenden intensivpflichtig erkrankten Personen und deren Bezugspersonen gefordert.

Download der Stellungnahme (Juli 2021)

Der Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung vom 15.03.2021 des Bundesministeriums für Gesundheit, wird in Teilen über Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vom 02.06.2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) umgesetzt. Mit den Vorschlägen werden wirksame Veränderungen für Leistungsbezieher*innen der Pflegeversicherung sowie in der Gestaltung der Pflege in Aussicht gestellt. Die Stellungnahme der DVSG greift wesentliche Aspekte auf, kommentiert diese und verknüpft sie mit Forderungen für künftige Weiterentwicklungen.

Download der Stellungnahme  (Juni 2021)

Die Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und weitere Organisationen - unter anderem auch die DVSG - haben am 03. März 2021 in ernster Sorge um die hohe Belastung der Gesundheitsfachkräfte durch die Corona-Pandemie den dringenden Appell „Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!“ an Entscheidungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft gerichtet. Weitere Fachverbände sind aufgerufen, sich diesem Appell anzuschließen.

Download des Appells (März 2021)

In einem offenen Brief an die Ständige Impfkommission haben die DVSG und der Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) darauf hingewiesen, dass Soziale Arbeit in vielen Bereichen zur kritischen Infrastruktur und dementsprechend zur Gruppe der systemrelevanten Berufe zählt. Leider werden einige der systemrelevanten Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in der nationalen Impfstrategie nicht berücksichtigt. In vielen Arbeitsfelder sind Abstand halten oder „Home-Office“ für Sozialarbeiter*innen keine Optionen. Damit herrscht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Die Tatsache, dass Soziale Arbeit weiterhin gerade in der jetzigen Zeit tätig sein soll, führt zur zwangsläufigen Notwendigkeit einer Impfung für Sozialarbeiter*innen in diesen Feldern.

Download der Stellungnahme (Februar 2021)

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erstfassung der Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden koordinierten und strukturierten Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 92 Abs. 6b des SGB V vorgelegt. Die DVSG hat als zur Stellungnahme berechtigte Organisation betont, dass der berufsgruppenübergreifende Ansatz zur Überwindung der Sektorengrenzen von stationär zu ambulant sowie von systemimmanenten Versorgungslücken erforderlich ist. Benötigt wird hierfür eine qualitativ angemessene Ausgestaltung sowie ein niederschwelliger Zugang zu dieser Versorgung.

Download der Stellungnahme (Januar 2021)

2020

Die DVSG hat in einer zweiten Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen zum Themenkomplex „Personenzentrierte Versorgung - Vernetzung und Kooperation“ betont, dass grundsätzlich eine bessere Verzahnung der Sozialgesetzbücher durch eine Erweiterung des § 117 SGB IX und den Einbezug von SGB V-Leistungen in die Gesamtplanung wünschenswert wäre.
In der Stellungnahme werden Probleme und Defizite in der Ausgestaltung der Hilfen für Menschen mit leichten, mittelgradigen und schweren psychischen Erkrankung aufgezeigt und Lösungen aus Sicht der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit vorgeschlagen.

Download der Stellungnahme (Dezember 2020)

In einer ersten Stellungnahme hatte die DVSG sich im November 2020 bereits zum Themenkomplex "Zielgruppenspezifische Versorgungsfragen" geäußert.

Informationen zum Dialog-Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit

Die Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie skizziert Handlungsanforderungen zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Versorgung und der Teilhabe auch unter den Bedingungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Ein wichtiges Anliegen der DVSG ist, dass Schutzkonzepte so ausgestaltet werden, dass Besuchskontakte für Menschen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens mit möglichst geringen Einschränkungen stattfinden können und die psychosoziale Versorgung aller Bürger*innen uneingeschränkt weiterhin sichergestellt ist. So sollte beispielsweise eine Flexibilisierung von mobilen und aufsuchenden Beratungs- und Versorgungsleistungen politisch unterstützt und ermöglicht werden.

Download der Stellungnahme (Dezember 2020)

In der gemeinsamen Stellungnahme fordern die Verbände eine Stärkung und eine nachhaltige Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Stellungnahme ist verfasst von der DVSG, der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Download der Stellungnahme (November 2020)

In einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen hat die DVSG betont, dass die unzureichende und nur auf medizinische Bedarfe begrenzte Krankenversorgung im SGB V einen ganzheitlichen Behandlungsansatz verhindert und behandlungsrelevante Versorgungsbedarfe in das SGB VI, IX, XI oder XII verschiebt. Für eine verbesserte Versorgung spezifischer Zielgruppen sieht die DVSG vor allem für Kinder und Jugendliche, für alte und pflegebedürftige Menschen, für Menschen mit zusätzlicher körperlicher oder geistiger Behinderung sowie in der Psychosomatik Probleme und unterbreitet Lösungsvorschläge aus Sicht der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit in diesen Bereichen.

Download der Stellungnahme (November 2020)

Informationen zum Dialog-Projekt des Bundesministeriums für Gesundheit

In einer Stellungnahme zum Konsultationsprozess „Teilhabe und Inklusion in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie – Auswirkungen und Herausforderungen“ hat die DVSG ausgeführt, dass die Folgen und Herausforderungen der SARS-CoV-2-Pandemie für die gesundheitlichen und sozialen Chancen zur Teilhabeverwirklichung von Menschen zunehmend sichtbarer werden. Rückmeldungen aus einer internen DVSG-Umfrage bei Sozialarbeiter*innen /Sozialpädagog*innen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern zeigen deutlich auf, welche Problematiken und Handlungsbedarfe es hier gibt. Aus Sicht der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit müssen die Auswirkungen dieser Regelungen genau beobachtet und für künftige Schutzstrategien vertieft analysiert werden.

Download der Stellungnahme (Juli 2020)
Weitere Informationen rund um den Konsultationsprozess

In einer Positionierung zur Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Hilfen und der Prävention seelischer Störungen im Kindes- und Jugendalter hat die DVSG Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Versorgungsbereichen gegeben.

Download des Positionspapiers  (Mai 2020)
Weitere Informationen

In einem Statement hat die DVSG relativ zu Beginn der Corona-Krise auf die notwendige Sicherstellung der psychosoziale Unterstützung und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung aufmerksam gemacht.

Download des Statements (März 2020)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.2.2020 entschieden, dass das vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (assistierter Suizid) der Rechtsordnung widerspricht. Die DVSG hat in einer Stellungnahme dazu betont, dass die Entscheidung über eine Selbsttötung ein Prozess ist, dem ein Dialog mit Zugehörigen und professionell Begleitenden vorhergehen sollte. Die Menschen und deren Zugehörige müssen zu allen Aspekten ihrer Erkrankung, deren Verlauf sowie zu den Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch ein multiprofessionell aufgestelltes Team beraten, informiert und begleitet werden. Die Umsetzung des rechtlich geregelten assistierten Suizids zu akzeptieren ist eine, wenn auch die letzte Option, die der berufsethischen Haltung Sozialer Arbeit entspricht.

Download der Stellungnahme (März 2020)

2019

Die DVSG bringt in dieser Stellungnahme zum Ausdruck, dass die Richtlinie eine fachliche Weiterentwicklung der Psychiatrie und Psychosomatik in einem multiprofessionellen und am Bedarf der Patient*innen orientierten Sinne verhindere. Anzunehmen sei, dass die prekäre Versorgungssituation für psychisch Kranke und deren Angehörige eher verschärft werde. Denn in der Richtlinie werden die fachliche Entwicklungen seit der Festlegung der ehemaligen Psych-PV vor 30 Jahren nicht berücksichtigt. Personalzahlen sowie Regelaufgaben seien unverändert übernommen worden. Damit werde den psychisch kranken Menschen ein erheblicher Teil der aktuell bestehenden und in Leitlinien vorgesehenen Behandlungsmöglichkeiten durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit und Fachtherapien vorenthalten.

Download der Stellungnahme (November 2019)

2018

Stellungnahme zur Konsultationsfassung zum Expertenstandard Entlassmanagement in der Pflege (Dezember 2018)

Gemeinsame Stellungnahme der Stakeholder-Konferenz im Rahmen des Diskursverfahrens „Konfliktfall Demenzvorhersage“ (November 2018)

Stellungnahme zu dem Vorschlagsentwurf der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)  (April 2018)

Stellungnahme zu den Leitlinien und Empfehlungen für eine Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung (März 2018)

2015

Stellungnahme zum Sondergutachten 2015 Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Dezember 2015)

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz-PSG II) (September 2015)

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) (August 2015)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG II) (Juli 2015)

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) (April 2015)

2014

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) (November 2014)

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Juli 2014)

2013

Positionspapier Ambulante Beratung - Anforderungen an die konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung der ambulanten gesundheitlichen Beratung aus der Perspektive der Sozialen Arbeit (Dezember 2013)

Positionspapier Entlassungsmanagement durch Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken (Oktober 2013) (Eine zweite aktualisierte Fassung ist im Jahr 2022 erschienen)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention (Mai 2013)

2012

Stellungnahme zu TOP 4.13 der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 Veränderung der Zuständigkeiten für die onkologische Rehabilitation (Oktober 2012)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (August 2012)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) (Mai 2012)

2011

Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) (August 2011)

Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Regierungskoalition für ein Versorgungsgesetz (Juni 2011)

Stellungnahme zum Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Versorgungslücken nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen" (März 2011)

2010

Grundsatzpapier Soziale Arbeit in der Onkologie - Der Beitrag der Sozialen Arbeit zur psychosozialen Versorgung onkologischer Patienten und ihrer Angehörigen (Juni 2010)