Neues aus dem Bundesverband
DVSG-Rahmenempfehlung für Stellen der Sozialarbeit in Einrichtungen der vollstationären Pflege verabschiedet
Der DVSG-Vorstand hat eine neue Rahmenempfehlung zur Einrichtung von Stellen der Sozialarbeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen verabschiedet. Die Rahmenempfehlung wurde von der Anfang des Jahres eingerichteten Projektgruppe „Soziale Arbeit in Pflegeeinrichtungen“ erarbeitet und ist das erste Produkt der fachlichen Zusammenarbeit in diesem neuen DVSG-Gremium.
Die DVSG stellt damit ihren Mitgliedern eine Stellen-, Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung für Soziale Arbeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs.2 Nr. 3 und 9 SGB XI) zur Verfügung. Diese Musterbeschreibungen stellen Mindestanforderungen dar und können in die jeweiligen Ordnungssysteme der Einrichtungen wie Stellenplan, Organigramm, Haushaltsplan und ähnliches eingepasst werden.
Insgesamt hält die DVSG nun vier Rahmenempfehlungen vor. Neben der Empfehlung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gibt es weitere für Akutkrankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie geriatrische Akut- und Rehabilitationskliniken.DVSG-Mitgliedern stehen alle Rahmenempfehlungen im Mitgliederbereich zur Verfügung

