Neues aus dem Bundesverband
AHB-Verfahren - Einheitliche Antragsformulare für alle Rentenversicherungsträger
AHB-Antragspaket nun bundesweit einheitlich
In den jährlich stattfindenden Besprechungen zwischen Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem DVSG-Vorstand wurde die Notwendigkeit von einheitlichen Formularen für die Beantragung einer Anschlussrehabilitation (AHB-Verfahren), die für alle Rentenversicherungsträger Gültigkeit haben, mehrfach erörtert. Die DVSG hat hierzu angeregt, alle Antragsunterlagen zu vereinheitlichen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat im Mai mitgeteilt, dass die Anregung der DVSG nun umgesetzt werden konnte und ab sofort ein bundeseinheitliches AHB-Antragspaket zur Verfügung steht. Dieses Antragspaket kann für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden, unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger die Rehabilitanden rentenversichert sind.
„Ein einheitliches Formularwesen bedeutet für die Sozialdienste in den Krankenhäusern eine Verbesserung der alltäglichen Beratungsarbeit. Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und unserem Fachverband", betonte der 1. Vorsitzende der DVSG, Ulrich Kurlemann.
Das bundeseinheitliche AHB-Antragspaket ist erhältlich unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (Formulare und Publikationen / Formulare / Rehabilitation / AHB-Antragspaket)

