Neues aus dem Bundesverband
DVSG-Stellungnahme definiert Anforderungen an Versorgungsmanagement
Im April 2007 wurde mit der Gesundheitsreform das Versorgungsmanagement gesetzlich geregelt (SBG V, § 11, Abs. 4), das insbesondere Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen gewährleisten müssen. Das Versorgungsmanagement soll insgesamt einen reibungslosen Übergang zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen ermöglichen. Ziel ist es, Schnittstellenprobleme zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege mit Unterstützung der Krankenkasse zu vermeiden. Im Rahmen der Pflegereform wurde zum 01. Juli 2008 die Regelung zum Versorgungsmanagement konkretisiert. Wesentliche Neuregelung ist, dass die Durchführung des Versorgungsmanagements durch hierfür qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, erfolgen soll.
Diese Regelung greift nach Auffassung der DVSG zu kurz. In einer Stellungnahme fordert der Fachverband daher, die Durchführung des Versorgungsmanagements im Bereich der Sozialen Arbeit anzusiedeln, die durch ihren schon bisher bestehenden Auftrag dafür prädestiniert ist, diese Aufgabe koordinierend mit den stationären Berufsgruppen, den Kostenträgern und beteiligten Leistungserbringern unter Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen durchzuführen.
Stellungnahme Versorgungsmanagement gemäß § 11, Abs. 4 SGB V
Pressemitteilung

