Neues aus dem Bundesverband
Saarländischer Krankenhausbericht betont Bedeutung der Krankenhaussozialdienste
Die Saarländische Landesregierung hat im September 2008 den Krankenhausbericht 2004 – 2009 verabschiedet. In dem Bericht sind auch Ausführungen zum Krankenhaussozialdienst zu finden, die auf gemeinsamen Stellungnahmen der DVSG und des DBSH basieren. Der DBSH LV Saar hat einen Sitz in der Saarländischen Krankenhauskonferenz. Die Saarländische Landesregierung wollte die Saarländische Krankenhauskonferenz umbesetzen und unter anderem den Sozialdienst nicht mehr in der bekannten Form weiter fördern. Damit wäre auch der Sitz und Stimme der Sozialen Arbeit in der landesweiten Krankenhauskonferenz verloren gegangen. Durch gemeinsame Stellungnahmen konnte erreicht werden, dass der Sozialdienst weiterhin verankert bleibt. In diesem Zusammenhang ist die ausdrückliche Benennung im Saarländischen Krankenhausbericht ein weiterer bedeutender Schritt zur Festigung des Sozialdienstes im Krankenhaus sowohl im Saarland als auch im benachbarten Rheinland-Pfalz, da einige saarländische Krankenhausträger dort auch Einrichtungen unterhalten.
Im Krankenhausbericht wird ausgeführt, dass der Krankenhaussozialdienst wichtige Aufgaben bei der Betreuung der Patienten während des Krankenhausaufenthaltes und bei der Gewährleistung einer adäquaten Weiterversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfülle. Die Bedeutung des Sozialdienstes werde auch durch die Mitgliedschaft des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) im der Saarländischen Krankenhausgesellschaft unterstrichen. Der DBSH setze sich gemeinsam mit der DVSG für die Belange der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen und damit auch in den Krankenhäusern ein. Betont wird, dass die Beschäftigten der Sozialdienste in den Krankenhäusern einen wichtigen Beitrag zur optimalen Versorgung der Patienten leisten und die Qualität der Arbeit nur mit kompetenten und qualifizierten Fachkräften zu gewährleisten sei. Seit der Einführung des Fallpauschalensystems (DRG) hätten sich durch die Verweildauerverkürzung die Anforderungen an Sozialdienste erhöht. Vor allem ältere und multimorbide Patienten würden seither zu einem Zeitpunkt entlassen, zu dem sie noch umfangreiche Hilfen und Unterstützung benötigten. Um dennoch eine patientenorientierte Entlassung und Weiterversorgung zu erreichen, müssten die Sozialdienste in immer kürzerer Zeit eine immer hochwertigere Versorgung organisieren. Die Bedeutung der Sozialdinste werde nun durch die Gesundheitsreform 2007 und den Rechtsanspruch auf eine sachgerechte Anschlussversorgung durch das Krankenhaus gestärkt.
Der Saarländische Krankenhausbericht 2004-2009 ist abrufbar unter www.justiz-soziales.saarland.de

