Chancen des SGB IX
Die DVSG beobachtet intensiv die Umsetzung des neuen Rehabilitationsrechts (SGB IX), insbesondere in den Bereichen Zuständigkeitsregelung, Wunsch- und Wahlrecht, Zusammenarbeit mit Servicestellen, Rehabilitationsbedarfsprüfung durch Kliniksozialarbeit usw. und arbeitet in verschiedenen Fachorganisationen und Gremien mit (u.a. Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation).
Die DVSG war maßgeblich an der Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung "Sozialdienste" gemäß §3, Abs. 2 Nr 10 bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) beteiligt. Seit 01. März 2006 ist diese Gemeinsame Empfehlung in Kraft.
Die BAR gibt eine Broschüre heraus, in der alle Gemeinsamen Empfehlungen gemäß SGB IX enthalten sind. Weitere Informationen unter Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

