Reha-News

Reha-Faktenbuch veröffentlicht

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen, hat Mitte April 2011 erstmals eine umfangreiche Faktensammlung zur Medizinischen Rehabilitation veröffentlicht. Auftraggeber war die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha), die damit die Zusammenhänge und die Bedeutung des Reha-Sektors für die Fachöffentlichkeit ebenso wie für die Politik und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger verständlicher und überschaubarer machen will.

Weitere Informationen

Strukturstandards für Rehabilitationseinrichtungen

In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Regionalträger und der DRV Bund wurden rentenversicherungseinheitliche Strukturstandards für Rehabilitationseinrichtungen entwickelt. Neben baulichen, medizinischen oder therapeutischen Anforderungen gehört dazu auch die personelle Ausstattung der Einrichtungen, die jeweils getrennt nach Somatik, Psychosomatik und Sucht aufgeführt werden.

Weitere Informationen für Mitglieder (Bitte melden Sie sich zunächst im Mitgliederbereich mit Ihren Zugangsdaten an)

Einheitliche Antragsformulare im AHB-Verfahren

In den jährlich stattfindenden Besprechungen zwischen Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem DVSG-Vorstand wurde die Notwendigkeit von einheitlichen Formularen für die Beantragung einer Anschlussrehabilitation (AHB-Verfahren), die für alle Rentenversicherungsträger Gültigkeit haben, mehrfach erörtert. Die DVSG hat hierzu angeregt, alle Antragsunterlagen zu vereinheitlichen, um das Antragsverfahren zu vereinfachen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat im Mai 2010 mitgeteilt, dass die Anregung der DVSG nun umgesetzt werden konnte und ab sofort ein bundeseinheitliches AHB-Antragspaket zur Verfügung steht. Dieses Antragspaket kann für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden, unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger die Rehabilitanden rentenversichert sind.

Das bundeseinheitliche AHB-Antragspaket ist erhältlich unter:  www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (Formulare und Publikationen / Formulare / Rehabilitation / AHB-Antragspaket)

Rahmenkonzepte Teilhabe am Arbeitsleben und Medizinische Rehabilitation

Das Rahmenkonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung beschreibt zunächst Grundlagen, Ziele und Aufgaben der beruflichen Rehabilitation. Es folgen Ausführungen zu den verschiedenen Leistungsarten, den Leistungs- und Kostenträgern sowie den Leistungserbringern. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit der Beschreibung des Zugangs zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und geht darüber hinaus auf die Kooperation mit anderen Trägern, Institutionen sowie der Selbsthilfe ein. Ergänzt wird das Rahmenkonzept durch Ausführungen zur Qualitätssicherung in diesem Leistungsbereich.

Rahmenkonzept zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Rahmenkonzept für die medizinische Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung befasst sich mit den krankheitsübergreifenden Zielen und Aufgaben der medizinischen Rehabilitation und beschreibt deren wesentliche Grundlagen. Diese sind eingebettet in das Bezugssystem der ICF und werden ergänzt durch die einschlägigen rechtlichen Zielvorgaben. Anschließend wird die medizinische Rehabilitation als Teil der Gesundheitsversorgung, aber auch in Abgrenzung zu anderen Angeboten beschrieben. Es folgen Ausführungen zur Einleitung der Rehabilitation, zu Reha-Diagnostik und Therapie sowie zu zentralen Behandlungselementen.

Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation

BAR-Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement

Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurden „Grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 20 SGB IX" erarbeitet und zu ihrer Präzisierung und Anwendung ein Manual erstellt, das Erläuterungen zu jedem geforderten Qualitätskriterium enthält.

www.bar-frankfurt.de/upload/Vereinbarung_Qualitaetsmanagement_916.pdf

Abschlussbericht der Fachgruppe RehaFutur zur Zukunft der beruflichen Rehabilitation in Deutschland

Die Deutsche Akademie für Rehabilitation wurde beauftragt, mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis Vorschläge für die mittel- und langfristige Entwicklung der beruflichen Rehabilitation erwachsener Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

Nach Einschätzung der Wissenschaftler sind vor allem drei Faktoren entscheidend für die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen: die Stärkung aller Fähigkeiten zur Selbstbestimmung des Einzelnen, die dazu notwendige Individualisierung von Hilfe und Unterstützung sowie die frühzeitige Orientierung auf Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Wissenschaftler sehen insgesamt für acht Handlungsfelder Reform- und Innovationsbedarf, um die Effizienz und Effektivität des Systems beruflicher Rehabilitation dauerhaft zu sichern.

Der Bericht ist verfügbar unter: http://www.bmas.de/portal/37902/f393__forschungsbericht.html

Beruflich-orientierte Interventionen

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Rehabilitationswissenschaften wurde bundesweit das Angebot an berufsorientierten Interventionsmaßnahmen in der medizinischen Rehabilitation erhoben. Gefragt wurde dabei nach Maßnahmen, die gezielt eingesetzt werden, um berufliche Schlüsselqualifikationen und Handlungskompetenzen zu verbessern, die die berufsbezogene Belastbarkeit, Ausdauer und Motivation steigern oder die der beruflichen Beratung, Interessensfindung und Vermittlung von Kontakten dienen.

Als Ergebnis zeigte sich ein breites Spektrum an Konzepten und Begrifflichkeiten, die allerdings sehr uneinheitlich verwendet werden. Unter der Perspektive transparenter Versorgungsstrukturen war es daher notwendig, einheitliche Beschreibungen und Definitionen für beruflich orientierte Interventionsmaßnahmen in der medizinischen Rehabilitation zu entwickeln. Aus dem sich anschließenden Entwicklungsprozess sind Kerngruppen beruflich orientierter Interventionen hervorgegangen. Da der Definitionsprozess für die Kernmaßnahmen beruflich orientierter Interventionen noch nicht als abgeschlossen zu betrachten ist, soll er mit einer breiten Einbindung der Versorgungspraxis weitergeführt werden. Eine Internetseite der Universität Würzburg bietet dazu eine interaktive Plattform.

www.rehawissenschaft.uni-wuerzburg.de/bo/beruflich-orientierte-interventionen

Berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation (MBO)

Im Rahmen der gemeinsamen Förderung der Umsetzung von Ergebnissen der Rehabilitationsforschung in die Versorgungspraxis durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche Rentenversicherung wurde vom Arbeitsbereich Rehabilitationswissenschaften am Institut für Psychotherapie und Medizinische Psychologie der Universität Würzburg eine "Systematische Sammlung und wissenschaftliche Bewertung von Interventionsbausteinen zur gezielten Bearbeitung beruflicher Problemlagen während der medizinischen Rehabilitation" durchgeführt.

Zu diesem Projekt liegt nun der Abschlussbericht vor.

Direkteinweisungsverfahren auch für Privatkrankenversicherte

Die DRV-Bund hat der DVSG aktuell mitgeteilt, dass das AHB-Verfahren (Anschlussrehabilitation) erweitert wurde. Bis auf Weiteres kann auch für privat Krankenversicherte eine AHB nach dem Direkteinweisungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeleitet werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, keine Ausschlussgründe vorliegen und die Deutsche Rentenversicherung Bund der kontoführende Träger ist.  Eine vorherige Bescheiderteilung (Kostenzusage) ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in ihrem Schreiben an die DVSG ausdrücklich darauf hin, dass Sozialdienste der Krankenhäuser das AHB-Direkteinweisungsverfahren auch dann zu nutzen, wenn

  • die AHB ambulant durchgeführt wird und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des eigenen PKW möglich ist
  • aus medizinischen Gründen für die Verlegung zur stationären AHB die Benutzung eines Taxis oder Krankenwagens erforderlich ist
  • die Entfernungsgrenze (200 km) geringfügig überschritten wird
  • der Zwischenzeitraum von 14 Tagen wegen fehlender Aufnahmekapazitäten oder aus medizinischen Gründen im Einzelfall nicht eingehalten werden kann. Der Verlegungszeitraum muss dabei in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. 

In diesen Fällen ist kein AGM-Verfahren einzuleiten. Für Fragen steht das Reha-Informationscenter (RIC) zur Verfügung.

Rufnummer: 030 700183 61060
Fax-Nr. (Rückruf erfolgt schnellstmöglich)
030 865 79 60525
030 865 79 60523
030 865 79 60561

Verzeichnis der Rehawissenschaftler in Deutschland

Das Verzeichnis der Rehawissenschaftler in Deutschland 2010 ist online verfügbar. Das Verzeichnis wird gemeinsam herausgegeben von REHADAT, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachdisziplinen, die sich mit Fragen der Rehabilitation und Teilhabe beschäftigen, werden hier alphabetisch aufgeführt.

Das neue, vollständig aktualisierte Verzeichnis der Rehabilitationswissenschaftler/-innen in Deutschland kann als PDF-Datei unter http://www.rehadat.de/rehadat/Download/VerzRehaWiss.pdf 
heruntergeladen werden.

Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung

Therapiestandards für die medizinische Rehabilitation stellen evidenzbasierte Vorgaben für die Ausgestaltung der Rehabilitation dar. Je Indikationsbereich werden die notwendigen Therapieinhalte, die zeitlichen Modalitäten sowie die dazugehörigen Leistungseinheiten definiert.

Reha-Therapiestandards sind Entscheidungshilfen für die medizinische Versorgung nach dem jeweils aktuellen Wissensstand. Als Bestandteil der Qualitätssicherung leisten sie einen Beitrag zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten und erhöhen die Transparenz von Gesundheitsleistungen. Die Rentenversicherung entwickelt in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten Leitlinien für die medizinische Rehabilitation. Sie kann anhand der Klassifikation therapeutischer Leistungen empirisch überprüfen, ob eine leitliniengerechte Behandlung stattgefunden hat. Den Reha-Einrichtungen werden die Auswertungen zur leitliniengerechten Versorgung regelmäßig zur Verfügung gestellt. Das Reha-Leitlinienprogramm der Rentenversicherung beschränkt sich exemplarisch auf einzelne Krankheitsbilder aus wichtigen Indikationsgebieten.

Weitere Informationen den Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung

Handreichung zur Mobilen Rehabilitation

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde die Mobile Rehabilitation als Form der Erbringung ambulanter Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Krankenversicherungsrecht (§ 40 SGB V) aufgenommen. Das Diakonische Werk hat nun eine Handreichung erarbeitet, mit der ausführlich und praxisnah über Konzept und Umsetzung dieser neue Leistungsform informiert. Daneben werden Anregungen zur Weiterentwicklung der Moblien Rehabilitation formuliert.

Auf den Internetseiten der Diakonie steht die Veröffentlichung zur Verfügung.